G-BA formuliert Anforderungen für Versorgung
Weitere ambulante Rechte für Kliniken
07.01.09 - Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) von Kassen, Kliniken und Ärzten hat weitere Konkretisierungen zum § 116b SGB V beschlossen. Krankenhäuser können demnach bald auch angeborene Skelettfehlbildungen, schwere Immunkrankheiten, Anfallsleiden und neuromuskuläre Erkrankungen ambulant behandeln.
Der § 116b des Fünften Sozialgesetzbuches ist vor allem den spezialisierten Fachärzten vielerorts ein Dorn im Auge. Er besagt, dass die Krankenhaus-Planungsbehörden der Bundesländer es Kliniken erlauben dürfen, Patienten mit bestimmten schweren Krankheiten oder solchen mit besonderem Verlauf auch ambulant zu versorgen.
Die Ärzte argwöhnen, dass dahinter weniger der Gedanke steckt, Grenzen zwischen Sektoren und Disziplinen zum Wohle der Patienten zu verwischen - sondern eher der politische Wille, die ungeliebte ambulante Facharzt-Ebene plattzumachen. Deshalb fordern viele KVen und Berufsverbände den G-BA auf, die vom Gesetz geforderten detaillierten Klarstellungen gar nicht zu verabschieden.
Im Gesetz erwähnte Krankheiten sind nun durchdefiniert
Umsonst - denn der G-BA sieht es als wichtige Aufgabe an, die Definitionen zu erarbeiten. Er will sogar Anregungen zu einer Weiterentwicklung des § 116b vorlegen. Mit den bereits im Gesetzestext vorgegebenen schweren oder besonderen Erkrankungen ist das Gremium jedenfalls nun weitgehend durch. Gerade verabschiedete es die "Konkretisierungen" für vier Krankheitsbilder, also die Anforderungen, die eine Klinik erfüllen muss, um die "Öffnung" für die ambulante Versorgung zu beantragen.
Dabei geht es zum Beispiel um angeborene Skelettfehlbildungen, von denen bis zu 40.000 Menschen in Deutschland betroffen sind. Diagnostik, Therapie und besonders auch die psychologische Betreuung der betroffenen Kinder und deren Eltern erfordern laut G-BA ein interdisziplinäres Vorgehen, weshalb hier bald die Kliniken randürfen.
410.000 Patienten mit Anfallsleiden ambulant behandeln
Öffnen können sich die Krankenhäuser mit Zustimmung der Behörden bald auch für "schwerwiegende immunologische Erkrankungen". Hier hat der G-BA eine Definition gefunden, die etwa 50.000 Betroffene einschließt. Und auch etwa 410.000 Patienten mit Anfallsleiden sowie 80.000 mit neuromuskulären Erkrankungen können Kliniken bald ambulant versorgen.
Die neuen Beschlüsse werden dem Bundesministerium für Gesundheit zur Prüfung vorgelegt. Wenn dieses sie nicht beanstandet, werden sie veröffentlicht und treten in Kraft.
G-BA / chy
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