Ab 1. Januar startet der Gesundheitsfonds
Was Sie jetzt wissen müssen
02.12.08 - Am 1. Januar startet der Gesundheitsfonds. Im November hat die Bundesregierung den einheitlichen Beitragssatz für alle gesetzlichen Krankenkassen auf 15,5 Prozent festgesetzt. Was heißt das für Sie als Versicherten? Was müssen Sie zahlen? Und was müssen Sie noch alles wissen?
Was ist eigentlich der so genannte Gesundheitsfonds?
Der Gesundheitsfonds ist die zentrale Geldsammelstelle. Ab dem 1. Januar 2009 leiten die gesetzlichen Krankenkassen die Krankenversicherungsbeiträge der Mitglieder sowie die Arbeitgeberanteile an den Gesundheitsfonds weiter. Auch der Staat zahlt einen Steuerzuschuss an den Fonds. Aus diesem "großen Topf" wird allen Krankenkassen anschließend für jeden Versicherten ein einheitlicher Geldbetrag zugewiesen. Mit Rücksicht auf Alter, Geschlecht und Krankheit erhalten die Krankenkassen Zu- bzw. Abschläge auf die Beiträge für die Versicherten aus dem Gesundheitsfonds.
Welche Änderungen gibt es für die Lohn- und Gehaltsabrechnung ab 2009?
Für die Lohn- und Gehaltsabrechung ergeben sich beim Beitragseinzug keine Veränderungen. Die Krankenkassen ziehen wie bisher die Beiträge von berufstätigen Versicherten zur Krankenversicherung direkt vom Gehalt ein. Dann leiten sie das Geld aber direkt an den Gesundheitsfonds weiter. Die Beitragsnachweise und Meldungen zur Sozialversicherung übermittelt der Arbeitgeber auch weiterhin den Krankenkassen.
Was zahlen Arbeitgeber und was Arbeitnehmer?
Die Verteilung der Beitragslast bleibt unverändert. Der Beitragssatz des Arbeitnehmers bleibt um 0,9 Prozentpunkte höher als der Beitragssatz des Arbeitgebers. Bei dem einheitlichen Beitragssatz von 15,5 Prozent beträgt der Arbeitgeberanteil 7,3 Prozent und der Arbeitnehmeranteil 8,2 Prozent vom beitragspflichtigen Einkommen.
Und Selbstzahler, Rentner und Arbeitslose?
Studenten und andere Selbstzahler nehmen die Überweisung an die Kasse selbst vor. In jedem Fall leitet diese die Beiträge dann an den Fonds weiter. Nur bei Rentnern und Arbeitslosen überweist die Rentenversicherung bzw. die Bundesagentur für Arbeit direkt an den Fonds.
Kann es sein, dass ich neben dem allgemeinen Beitrag noch etwas extra zahlen muss?
Das kann in der Tat passieren, wenn eine Krankenkasse mit dem ihr zugewiesenen Geld nicht auskommt. Dann muss die Kasse einen Zusatzbeitrag erheben. Dieser geht ausschließlich zu Lasten der Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber bleibt bei der Zahlung außen vor.
Der Zusatzbeitrag darf maximal ein Prozent des beitragspflichtigen Einkommens ausmachen, bei festen Zusatzbeiträgen bis zu acht Euro erfolgt keine Einkommensprüfung. Daher kann der Zusatzbeitrag bei Niedrigverdienern mehr als 1 Prozent des Einkommens betragen.
Für Kinder und mitversicherte Partner darf kein Zusatzbeitrag erhoben werden.
Und wenn ich nur kurzfristig angestellt bin?
Für berufsmäßig nicht ständig Beschäftigte und Arbeitnehmer mit befristeten Beschäftigungsverhältnissen von bis zu zehn Wochen fällt der sofortige Anspruch auf Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit weg. Zur Absicherung des Lohnausfalles bei Krankheit bieten manche Kassen besondere Krankengeld-Wahltarife an. Versicherte, die einen Krankengeld-Wahltarif wählen, zahlen hierfür neben dem ermäßigten Beitragssatz von 14,9 Prozent eine Prämie.
Heimarbeiter und diesen Gleichgestellte haben weiterhin einen gesetzlichen Anspruch auf Krankengeld. Dieser Personenkreis ist ausdrücklich von der Gesetzesregelung ausgenommen worden. Heimarbeiter sind ab dem 1. Januar 2009 mit dem allgemeinen Beitragssatz abzurechnen.
kc
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